Informationen für Organisationen

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Haben Sie Interesse, israelische Freiwillige nach Deutschland zu entsenden bzw. aufzunehmen? Sind Sie eine Einsatzstelle, die für ein Jahr einen israelischen Freiwilligen in Ihr Arbeitsfeld aufnehmen möchte? Wie unterstützen Sie gerne beim Finden und dem Aufbau von Partnerschaften im Rahmen von Kom-Mit-Nadev. Wir organisieren jährlich im November ein Matching-Seminar, das israelische Entsendeorganisationen mit deutschen Aufnahmeorganisationen zusammenbringt, um damit neue Partnerschaften für die Entsendung und Aufnahme von Freiwilligen zu ermöglichen. Deutsche Einsatzstellen vermitteln wir gerne an uns bekannte und mit uns kooperierende Aufnahmeorganisationen. Seit September 2011 läuft die Förderung von Kom-Mit-Nadev über den Bundesfreiwilligendienst. Einsatzstellen, die im Rahmen von Kom-Mit-Nadev Freiwillige aufnehmen möchten, müssen diese über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkennen lassen.

Haben Sie fragen? Bitte This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. . Wir beraten Sie gern!



Erste Informationen und Dokumente finden Sie hier:

Antragsformular von Kom-Mit-Nadev
Der Antrag zur Teilnahme im Deutsch-Israelischen Freiwilligenprogramm Kom-Mit-Nadev wird gemeinsam von den kooperierenden Entsende- und Aufnahmeorganisationen gestellt. Es handelt sich um ein von den Partnern gemeinsam ausgefülltes Dokument, das jeweils zum 31. Januar eines jeden Jahres in den Programmbüros eingereicht wird. Um den bürokratischen Aufwand klein zu halten, druckt die jeweilige Organisation den gemeinsam ausgefüllten Antrag aus, unterschreibt ihn vor Ort und schickt ihn in das Programmbüro ihres Landes.


Vereinbarungen und Verträge im Rahmen von Kom-Mit-Nadev

Da alle Kom-Mit-Nadev Plätze über den Bundesfreiwilligendienst gefördert werden, ist die BFD-Vereinbarung zwischen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, der Einsatzstelle und dem Freiwilligen Teil der Kom-Mit-Nadev Vereinbarungen.

Um den vollen Rahmen von Kom-Mit-Nadev zu gewährleisten, schließen alle beteiligten Partner eine weitere Vereinbarung, die die Rahmenbedingungen von Kom-Mit-Nadev festlegt. Diese wird von Entsendeorganisation, Aufnahmeorganisation, Einsatzstelle und der/dem Freiwillgen verabredet und von Kom-Mit-Nadev auf Deutsch und Hebräisch für die beteiligten Partner zur Verfügung gestellt.

Um einen Einblick in die Rahmenbedingungen dieser Vereinbarung zu erhalten, können Sie hier das Merkblatt zu dieser Vereinbarung einsehen, welches die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarung wiedergibt.


Sachberichtsraster
von Kom-Mit-Nadev

Nach Abschluss des Freiwilligenjahres hat die Aufnahmeorganisation die Verpflichtung, innerhalb von 2 Monaten, spätestens am 31. Oktober eines jeden Jahres, die Abrechnung über die Förderung mit einem Sachbericht bei Kom-Mit-Nadev einzureichen. Das Sachberichtsraster finden Sie hier.